Bei der Diamantbestattung werden synthetische Diamanten aus der Asche von Verstobenen hergestellt.
In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Das heißt, dass es in Deutschland nicht zulässig ist Kremationsasche zuhause aufzubewahren. Man ist verpflichtet, diese an gekennzeichneten Orten zu bestatten. Allerdings ist der Umweg über Anbieter im Ausland gestattet. In Holland und der Schweiz zum Beispiel gilt die Diamantbestattung allerdings als zulässige Bestattungsform. Mittlerweile bieten zahlreiche Bestattungsunternehmen diese Bestattungsweise an. Die Idee für die Herstellung von Erinnerungsdiamanten stammt ursprünglich aus Amerika. ...weiterlesen "Diamantbestattung – Jeder Diamant ist einzigartig"